Die Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt Sie in Schadensfällen, welche durch die Benützung oder Führung eines Fahrzeuges entsteht. Die Versicherung regelt die Auseinandersetzungen bei Schadensfällen bei Streitigkeiten mit Versicherungen und dem Staat. Der Verkehrsschutz kümmert sich aber auch bei Auseinandersetzungen bei Autoverkäufen und setzt sich mit den entsprechenden Garagen oder Leasingfirmen in Verbindung.
In der Regel deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung noch weitere Risiken ab. Hier ein kurzer Überblick:
Von der Versicherungsgesellschaft werden in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Ansprüche als Geschädigter oder Opfer übernommen. In der Schweiz hat es sich eingebürgert, dass der Leistungsumfang in einem Schadenfall 250'000 Franken beträgt. Der Geltungsbereich kann sich auf die Schweiz, auf Europa oder auf die ganze Welt beschränken.

Der Verkehrsrechtsschutz ist eine freiwillige Versicherung. In der heutigen Zeit ist es aber empfehlenswert, sich versichern zu lassen. Ein Rechtsstreit zwischen verschiedenen Parteien entsteht schneller, als Sie denken. Und wenn Sie die Verfahrenskosten und die Schadenersatzansprüche der Gegenpartei berappen müssen, kann dies schnell mehrere Zehntausend Franken kosten.
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Die oben genanten versicherten Risiken sind bei den meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen enthalten. Beachten Sie aber, das diese Leistungen nicht zwingend sind - jede Versicherungsgesellschaft führt alle Leistungen und Ausschlüsse in den AVBs detailliert auf. Besondere Beachtung sollten Sie auch den Ausschlüssen schenken.
Zwar ist es in der Schweiz üblich, dass die Wartefrist beim Verkehrsschutz drei Monate beträgt. Doch auch hier haben die Versicherungen freie Wahl und es gelten die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) der jeweiligen Versicherung.
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