Nicht immer ist eindeutig, wie es zu einem Sachschaden oder einem Körperschaden gekommen ist. In den meisten Fällen wird dann ein aktives Vorgehen im Strafverfahren eingeleitet. Darunter versteht man, Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden einzuschalten, damit gegen den angeblichen Verursacher vorgegangen werden kann. Das Ziel dabei ist immer, den Sachverhalt zu klären.