Die Strafverteidigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Versicherungsnehmer angeklagt ist. Damit dessen Rechte gewahrt werden können, erhält der Beschuldigte durch seine Versicherung im Strafverfahren einen entsprechenden Beistand. Alle Details hierzu lassen sich in der Versicherungspolice sowie den anwendbaren Versicherungsbedingungen finden.