Falls Sie einen Versicherungswechsel anstreben, müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten und die Kündigung per eingeschriebenen Brief dem Vorversicherer zusenden.

Die Rechtsschutzversicherung können Sie nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder nach einem Rechtsfall kündigen. Für die Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt drei Monate. Detaillierte Angaben zu den Kündigungsfristen finden Sie in den AVB's Ihrer Versicherung. Die Kündigung muss fristgerecht bei der Versicherungsgesellschaft per eingeschriebener Briefpost eintreffen.
Der Versicherungsnehmer und die Versicherung haben nach einem Rechtsfall die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Der Versicherungsnehmer hat eine Frist von 14 Tagen.